linksunten.indymedia
Etwa 400 bis 500 Neonazis marschierten am internationalen Kampftag der Arbeiter_innenklasse in Schwerin auf. Ordnungsamt und Polizei verhinderten den antifaschistischen Protest hunderter Menschen in Hör- und Sichtweite zum Aufmarsch.
Ordnungsamt und Justiz
Bereits im Vorfeld des 1. Mai in Schwerin zeichnete sich ab, dass den staatlichen Behörden daran gelegen ist antifaschistischen Protest zu gängeln und den Neonazis eine möglichst attraktive Aufmarschroute mit reibungslosem Tagesablauf zu garantieren. Das Ordnungsamt der Stadt Schwerin verbot zunächst Kundgebungen von Jusos und DGB mit der Begründung, die NPD säße im Landtag und hätte deshalb ein besonderes Recht sich auf der Straße zu artikulieren. Ohne Not hat die Stadt Schwerin so das Prinzip der Erstanmeldung, auf das normalerweise bei jedem rechten Aufmarsch gepocht wird, gebrochen, um den Neonazis ihre Wunschroute zu ermöglichen.
Der DGB veröffentlichte daraufhin einen Brief an Schwerins Bürgermeisterin Angelika Gramkow (die Linke) und Landesinnenminister Lorenz Caffier (CDU), in dem Kritik am Vorgehen des Ordnungsamtes der Stadt Schwerin geäußert wird. Doch anstatt die unmöglichen Entscheidungen zurück zu nehmen, beharrte das Ordnungsamt auf seiner Entscheidung, die es ohne juristischen Druck durch die NPD und im vorauseilenden Gehorsam zu Gunsten dieser traf. Letztlich zog der DGB vor das Oberverwaltungsgericht in Greifswald, um das Erstanmelderecht per Eilverfahren durchsetzen zu lassen. Doch auch dem OVG Greifswald scheint die Rechtsprechung, die oft zu Gunsten von Neonaziaufmärschen in MV angewandt wird, in Bezug auf antifaschistische Proteste in Vergessenheit zu geraten. Die Klage des DGB wurde zurückgewiesen, obwohl die Gewerkschaft bereits 2015, also lange vor der NPD eine Kundgebung am Platz der Freiheit angemeldet hatte. Sämtliche antifaschistische Kundgebungen wurden somit außer Hör- und Sichtweite der Neonazis gelegt, der grundgesetzlich gesicherte Protest war in Schwerin nicht möglich.
Weiterlesen